Fragen & Antworten

Anmeldung

Die Ganztagesbetreuung in einem Schuljahr beginnt mit dem ersten Schultag nach den Sommerferien.
Der letzte Betreuungstag ist der letzte Tag der Sommerferien.

VSK-Kinder und Erstklässler, die ggf. ein paar Tage später eingeschult werden und bis dahin einen Kita-Gutschein (Elementarbereich) haben, können bis zum Tag ihrer Einschulung in der Kita weiterbetreut werden. Für alle anderen Kinder – auch für VSK Kinder und Erstklässler, die zuvor nicht in der Kita betreut wurden – gilt der Anspruch auf Schulkindbetreuung mit dem ersten Schultag.

Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen ist eine verbindliche Teilnahme an der Kernzeit wichtig. Kinder sollten verlässlich an einem Angebot teilnehmen und einen geregelten Ablauf vorfin- den. Schulen und Träger wiederum brauchen eine langfristige und verlässliche Planungsgrundlage beispielsweise für den Personaleinsatz.

Diese Planung erfolgt auf Grundlage der Anmeldezahlen vor Ort und sollte grundsätzlich auch stabil bleiben. Aus diesen Gründen gibt es auch im Schulgesetz eine entsprechende Regelung: „Wer für ein Schuljahr seine Teilnahme an dem Betreuungsangebot im Anschluss an die Unterrichtszeit erklärt, ist zur Inanspruchnahme in diesem Schuljahr verpflichtet.“ (§13 Absatz 1 des Hamburgischen Schulgesetzes).

Ja. Die Schule und wir als Kooperationspartner haben uns bereits darüber verständigt, welche pädagogischen Akzente wir setzen wollen. Darauf bauen die Angebote auf. Diese können aber erst dann konkretisiert werden, wenn z.B. feststeht, wie viele Kinder überhaupt angemeldet wurden.

In der GBS wird eine Betreuung bis 16.00 Uhr gewährleistet. Es besteht die Möglichkeit, die Kinder in Absprache mit dem GBS Träger bereits ab 15.00 Uhr von der Schule abzuholen. Die Tage sind wählbar, man kann sich zudem auch für vier oder fünf Tage entscheiden. Eine regelmäßige Teilnahme wird sowohl von Schulen als auch von Trägern pädagogisch befürwortet. Kinder haben so die Möglichkeit dauerhaft an einem Kurs teilzunehmen und sie fühlen sich der jeweiligen Gruppe auch stärker zugehörig, weil sie nicht nur sporadisch mit den anderen Kindern zusammen sind.

Nein, das ist nicht möglich. Das Betreuungssystem ist so angelegt, dass bestimmte Betreuungsmodule gebucht werden können, die dann pauschal gezahlt werden.

Abholzeiten

Die Teilnahme an GBS ist freiwillig. Wenn man sich dazu entschlossen hat, gibt es die Verpflichtung wenigstens an drei Tagen in der Woche bis 15 Uhr dabei zu sein. Die Tage sind beliebig wählbar, man kann sich zudem auch für vier oder fünf Tage entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, die Kinder in Absprache mit dem GBS Träger bereits ab 15.00 Uhr von der Schule abzuholen. Kinder haben so die Möglichkeit dauerhaft an einem Kurs teilzunehmen und sie fühlen sich der jeweiligen Gruppe auch stärker zugehörig, weil sie nicht nur sporadisch mit den anderen Kindern zusammen sind.

Sieht der Träger eine bestimmte Abholregelung vor, so ist man daran durch den Betreuungsvertrag auch gebunden. Für die Kinder und den Kooperationspartner ist es wichtig, dass die Betreuungsangebote verlässlich stattfinden. Die Unruhe durch Abholung wird durch feste Zeiten reduziert.Wenn im Einzelfall einmal eine Teilnahme nicht möglich sein sollte, sollte man dies mit dem Träger besprechen.

In der GBS wird eine Betreuung bis 16.00 Uhr gewährleistet. In Absprache mit dem Kooperationspartner ist eine Abholung aber auch um 15.00 Uhr möglich. Legt der Träger darüber hinaus noch weitere Regelungen in den Betreuungsverträgen fest, wie z.B. feste Abholzeiten aus pädagogischen Gründen, ist das grundsätzlich möglich.

Randzeiten/Ferienwochen/Sockelwoche

Die Ferien(betreuungs)­woche umfasst jeweils einen Zeitraum von 7 Wochentagen in Ferien. Ein in diesen 7 Tagen liegendes Wochenende oder eventuelle Feiertage zählen zu dieser Betreuungswoche. Die Ferien(betreuungs)­­woche kann beliebig innerhalb einer Kalenderwoche beginnen; sie endet dann immer am 7. folgenden Tag. Ferien(betreuungs)wochen können einzeln oder mehrere hintereinander genommen werden.

Die Sockelwoche umfasst 6 Ferien(betreuungs)­tage. Diese Ferientage können beliebig gewählt werden. Sie können an einzelnen Ferientagen, z.B. Brückentagen, genommen werden, aber auch im Stück. Diese Ferientage können auch vor oder nach einer Ferienwoche einzeln oder in beliebiger Stückelung genommen werden. Gleich in welcher Form können aber nur maximal 6 Ferientage genutzt werden.

Nein, eine Ferienwoche umfasst 7 Wochentage.

Die Gebührenordnung legt die Jahreskosten für eine Ferienwoche fest, je nach Umfang 90 Euro für eine Ferienwoche ohne Randzeiten oder 120 Euro für Ferienwochen mit Randzeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr. Die Gebühren werden monatlich erhoben, also sind im Monat entweder 7,50 Euro oder 10 Euro für eineWoche Ferienbetreuung zu zahlen.

Die Buchung der Sockelwoche ist optional.

In Absprache mit dem Kooperationspartner können an nur zwei Tagen Randstunden in Anspruch genommen werden. Die Gebühr ändert sich dadurch aber nicht.

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